Anerkennung von varwe

Der Vorkurs ist keine eidgenössisch geregelte Ausbildung. Er stellt in der mehr und mehr genormten Bildungslandschaft eine Ausnahme dar. Gleichzeitig ist seine Daseinsberechtigung stärker denn je.
Als kleines Beispiel dazu sei ein Teil aus den Zulassungsbedingungen für Hochschulen für Gestaltung und Kunst zitiert, wonach unter anderem «der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen gestalterischen Arbeitspraxis oder der Besuch des einjährigen Vorkurses einer Schule für Gestaltung» vorausgesetzt wird.

Die Schweizerische Direktorenkonferenz der Schulen für Gestaltung (SDSfG) anerkennt einerseits nur Vorkurse von finanziell öffentlich getragenen Institutionen. Andererseits stuft sie den Vorkurs einiger privater Anbieter, darunter auch varwe Bildung im Gestalten, als gleichwertig ein. Schüler von varwe werden an die Aufnahmeprüfungen der Hochschulen zugelassen und ihre Vorbildung ist akzeptiert. Das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung stellt als Online Suchresultat eine aktuelle Zusammenstellung von Vorkurs-Anbietern zur Verfügung.

Finanzielle Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung des Vorkurses bei varwe liegt kantonal sehr verschieden. Der Kanton Appenzell Innerrhoden unterstützt Einwohner, die bestimmte Kriterien erfüllen.Im Kanton Thurgau ist der Vorkurs von varwe grundsätzlich anerkannt, auch dort muss ein Antragsteller gewisse Auflagen erfüllen, damit eine Unterstützung in Frage kommt (Prospekt des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung des Kanton Thurgau).

Auf Anfrage stellt varwe benötigte Dokumente aus, die bei der Anfrage um Unterstützung relevant sind.